60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – Zusatzprotokoll für ein Beschwerdeverfahren für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 verlas Eleanor Roosevelt der Weltöffentlichkeit die soeben verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In einer Situation der Krise, als nicht nur Europa, sondern auch das Vertrauen auf Sitte und Moral nach Nazi-Diktatur und 2. Weltkrieg zerstört waren und der Kalte Krieg sich abzuzeichnen begann, hat die UNO damals einen großen Schritt gewagt und emanzipatorische Rechte auf eine Art und Weise festgeschrieben, wie es heute wahrscheinlich kaum noch möglich wäre. Von daher war im Dezember Feiern angesagt, wenn auch mit dem nötigen kritischen Blick auf die Gegenwart.
Fest der Menschenrechte 2008Wir haben uns an zwei der Feierlichkeiten mit Infoständen beteiligt: bei der Veranstaltung des Forum Menschenrechte in der Französischen Friedrichstadtkirche unter dem Titel „Deutsche Verantwortung für Menschenrechtspolitik im In- und Ausland“ am 3.12. und an der Veranstaltung von Friedrich-Ebert-Stiftung und Amnesty International am 10.12. – letztere ganz hochoffiziell mit Kanzlerin und Außenminister.
Von Seiten der offiziellen Politik wird Menschenrechtspolitik meistens mit Blick auf andere Staaten verstanden – so auch in den Reden von Kanzlerin und Außenminister, im Fall der Kanzlerin noch verbunden mit einem Rückblick auf Menschenrechtsverletzungen zu DDR-Zeiten. Die zahlreichen Fälle von Verletzungen bürgerlich-politischer Menschenrechte in anderen Staaten der Welt sollen hier auch nicht kleingeredet werden. Aber unser FIAN-Blick geht weiter: er umfasst neben den bürgerlich-politischen vor allem die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte (WSK-Rechte), und er fragt nach der Verantwortung Deutschlands. Diese Verantwortung stand bei der Veranstaltung des Forums Menschenrechte im Vordergrund und wurde vor allem im Hinblick auf die Ausländer- und Flüchtlingspolitik thematisiert. Darüber hinaus war aber auch die weltweite Armut als die Verletzung grundlegender Menschenrechte ein Thema, nicht zuletzt durch die Vertreterin der nicaraguanischen NRO CENIDH, die u.a. über den im Dezember dem Menschenrechtsrat vorgelegten Parallelbericht zur Menschenrechtslage in Nicaragua berichtete. Diese Parallelberichte sind zivilgesellschaftliche Kommentare zu den offiziellen Staatenberichten, bei deren Erstellung FIAN oft Unterstützung leistet, so auch im Fall Nicaragua. Ganz im Zeichen der sozialen Menschenrechte stand auch der Abschluss¬vortrag von Uribe Muñoz, Jura-Professor und Menschenrechtsverteidiger aus Kolumbien.
Die WSK-Rechte finden sich bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – auf das Engagement des Kanadiers John Peters Humphrey zurückgehend, des damaligen Direktors der Menschenrechtsabteilung des Generalsekretariats. Trotzdem werden die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte oft als Menschenrechte zweiter Klasse behandelt. Doch zum 60. Jahrestag hat die UN-Generalversammlung die WSK-Rechte entscheidend gestärkt: Durch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens haben Menschen, denen die WSK-Rechte auf nationaler Ebene verweigert werden, nun die Möglichkeit, sich direkt an die UNO zu wenden. Die Kampagne für ein Beschwerdeverfahren hatte FIAN schon 1991 ins Leben gerufen, im Laufe der Jahre schlossen sich mehr als hundert Organisationen der Kampagne an. Damit der Beschluss der Generalversammlung wirksam wird, muss er von mindestens 10 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. FIAN hat gemeinsam mit Amnesty dazu eine Postkartenaktion gestartet, mit der die Bundesregierung zur Ratifizierung aufgefordert wird.
Auf beiden Veranstaltungen haben wir mit diesen Postkarten Unterschriften gesammelt.

Mehr zum Zusatzprotokoll über das Beschwerdeverfahren für WSK-Rechte (auf Englisch).