24. November 2012 | Seminar: Soziale Menschenrechte durchsetzen – aber wie?

Das Recht auf Nahrung gehört, wie die anderen sozialen Menschenrechte, seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum UN-Menschenrechtsinstrumentarium. Soziale Menschenrechte wurden jedoch lange Zeit als Rechte 2. Klasse behandelt und erst im Dezember 2008 wurden von der UN-Generalversammlung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Zukunft auch soziale Menschenrechte auf internationaler Ebene einklagbar sein werden (das sogenannte „Individualbeschwerdeverfahren“).

Die Durchsetzung sozialer Menschenrechte trifft oft auf heftige Widerstände, weil die Rechte der Individuen oft mit wirtschaftlichen Interessen kollidieren – egal, ob es sich um lokale Ortsvorsteher oder transnationale Unternehmen handelt, etwa wenn Menschen von ihrem Land vertrieben werden, um einem Bergbauunternehmen oder ausländischen Agrarinvestoren Platz zu machen.

Inhalt des FIAN-Seminars ist zum einen die Darstellung der menschenrechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung. Zum anderen wird anhand von Fallstudien aus verschiedenen Ländern greifbar gemacht, wie schwierig es ist, bei Verletzungen des Rechts auf Nahrung die Rechte der Betroffenen gegen die herrschenden Macht- und Wirtschaftsinteressen durchzusetzen.

Leitung: Ute Hausmann, FIAN Deutschland e.V.
Zeit: 12-18 Uhr
Ort: Evangelische Studierendengemeinde Berlin, Borsigstr. 5, 10115 Berlin-Mitte (U6 Oranienburger Tor oder S1, S2, S25 Nordbahnhof, siehe Anfahrtsbeschreibung)

Die Teilnahme ist kostenlos, um Spende wird gebeten.
Anmeldung bis zum 19.11.2012 unter info@fian-berlin.de. Bitte gebt zur besseren inhaltlichen Planung möglichst Euren Beruf bzw. Vorkenntnisse an.