Stellungnahme zum „Second Draft“ des UN-Treaty

Im Juni 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) mit der Resolution 26/9 einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe das Mandat, ein völkerrechtliches Abkommen zur menschenrechtlichen Regulierung von globalen Wirtschaftsaktivitäten zu erarbeiten. Ziel des Prozesses ist es, die im Zuge der Globalisierung entstandenen Rechtslücken beim Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft zu schließen. Bislang fanden in Genf fünf Verhandlungsrunden statt, bei denen Regierungen, Rechtsexpert*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Wirtschaft über die rechtliche Ausgestaltung des Abkommens debattierten.
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Auf Grundlage dieser Konsultationen hat die ecuadorianische Verhandlungsleitung im August 2020 einen überarbeiteten Abkommensentwurf veröffentlicht („Second Revised Draft“), der gegenüber Vorgängerversionen an Stringenz und Klarheit gewonnen hat. Der Entwurf bildet die Grundlage für substantielle Verhandlungen während der sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe vom 26. bis 30. Oktober 2020. Die diesjährige Verhandlungsrunde kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland in diesem Jahr entschieden wurde, dass Unternehmen zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt verpflichtet werden sollen. Der aktuelle Abkommensentwurf kommt den von der EU-Kommission und der Bundesregierung geäußerten Bedenken weit entgegen. So sieht der Entwurf vor, dass die Vertragsstaaten ihre Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichten müssen. Vor diesem Hintergrund sollten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung aktiv und konstruktiv an der kommenden Verhandlungsrunde beteiligen und dabei die in dieser Stellungnahme veröffentlichten Kommentare und Verbesserungsvorschläge aufgreifen.

Original-Artikel unter fian.de