Krankheiten und Todesfälle sind die Folge. Trotzdem bleiben viele Staaten untätig oder verletzen ihre menschenrechtlichen Pflichten aktiv, indem sie Wirtschaftsunternehmen vorrangig Zugang zu Wasser gewähren. Dabei ist vom UN-Sozialausschuss klar definiert, dass Trinkwasser zu allererst für Menschen und den häuslichen Bedarf bereit gestellt werden muss. Auch kleinbäuerliche Landwirtschaft muss Vorrang vor anderen wirtschaftlichen Interessen haben. Dies erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk in der illustrierten Radiosendung von earthlink zu Wasserraub.