Köln, 15.9.2010. Die Menschenrechtsorganisation FIAN kritisiert das gestern vorgestellte Programm zur Exportförderung für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft des Landwirtschaftsministeriums. Dieses enthalte keinerlei Instrumente zur menschenrechtlichen Folgenabschätzung der Exportförderungen. FIAN befürchtet negative Auswirkungen auf die Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Durch die Expansion in ‚neue Märkte' werden häufig Kleinproduzenten vor Ort verdrängt. Zusätzlich wird die Abhängigkeit dieser Länder von Nahrungsmittelimporten weiter verschärft. Bei Preissteigerungen auf den internationalen Agrarmärkten, wie jüngst bei Weizen geschehen, wird Nahrung für arme Bevölkerungsgruppen unerschwinglich. FIAN fordert von der Bundesregierung klare Maßnahmen, die sicherstellen, dass Exportförderung nicht zur Verletzung des Rechts auf Nahrung beiträgt.
Die Zahl der Hungernden ist letztes Jahr um 98 Millionen auf 925 Millionen gefallen. Damit liegt sie immer noch weit über den Zahlen aus 2007. Trotzdem zeigt dies, dass eine Halbierung der Zahl der Hungernden bis 2015 (Milleniumentwicklungsziel 1) möglich ist. Um dies zu erreichen muss auch die deutsche Regierung in allen Politikbereichen ihren Beitrag leisten.
Deutsche Milch- und Fleischexporte sind im 1. Halbjahr 2010 um 7 Prozent angestiegen. Diese Exporte können jedoch in Ländern wie Bangladesh verheerende Folgen für die dortigen Kleinproduzenten haben. Kleinbauern können nicht mit den Billigimporten konkurrieren und verlieren ihre Lebensgrundlage.
Noch im Sommer auf den Außenwirtschaftstagen hatte das Landwirtschaftsministerium seine internationale Verantwortung unterstrichen. Mit dem neuen Instrument, welches unter anderem Marktanalysen in Zielländern fördert, werden hingegen einseitig die Interessen der hiesigen Agrar- und Ernährungsindustrie berücksichtigt. Gerade solche Marktanalysen müssten jedoch genutzt werden um eine umfassende Folgenabschätzung für lokale Produzenten durchzuführen. „In Ländern, in denen die Gefahr besteht, dass Kleinbauern und lokalen Händlern durch Exportförderprogramme ihre Lebensgrundlage entzogen wird, müssen diese ausgesetzt werden," so Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN.
Bis heute hat das Ministerium kein Instument entwickelt, um eine menschenrechtliche Folgeabschätzung von Exportförderungen durchzuführen. „Ein solches Instrument sollte ganz oben auf der Prioritätenliste des Ministeriums stehen," so Herre. „Nur so kann verhindert werden dass Exportförderung Hunger schafft und das Menschenrecht auf Nahrung verletzt."