Kleinbäuer*innen sollen in die Umsetzung und alle politischen Entscheidungsprozesse, die ihr Leben, Land und andere Ressourcen betreffen, aktiv einbezogen werden. Die Rechte von Frauen sollen dabei besonders gefördert werden. Die Menschenrechtsexpert*innen weisen darauf hin, dass Staaten auch dafür Sorge tragen müssen, dass Unternehmen und Organisationen die in der Erklärung verfassten Rechte beachten und stärken müssen.
Konkret fordern sie
- einen Fonds, aus dem die Kosten für die Teilnahme von Kleinbäuer*innen und anderen Landarbeiter*innen an Aktivitäten im UN-System finanziert werden kann,
- ein neues Sonderverfahren bei den UN für sie einzurichten,
- die Umsetzung der UNDROP in die regelmäßige Prüfung der Menschenrechtslage in einzelnen Staaten durch den UN-Menschenrechtsrat aufzunehmen.
Hier können Sie die vollständige Erklärung lesen: http://www.srtoxics.org/wp-content/uploads/2019/12/1.pdf
und
die Resolution der UN Generalversammlung vom 17. Dezember 2018.
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