Im neunten Beitrag unserer Artikel-Serie zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte befasst sich Dr. Sebastian Eickenjäger mit der Einklagbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Bei der Verwirklichung sozialer Menschenrechte geht es demnach um nicht weniger als die Realisierung globaler sozialer Gerechtigkeit.
Der Autor kritisiert, dass Initiativen zur Implementierung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Deutschland bisher gescheitert sind. Auch hat die Bundesregierung das Fakultativprotokoll, welches eine Erweiterung des UN-Sozialpaktes um Individual- und Staatenbeschwerdeverfahren darstellt, nicht ratifiziert. Zudem werden die Bestrebungen für einen UN-Vertrag, der transnationale Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Rechenschaft zieht („UN-Treaty“), von der Bundesregierung bislang nicht unterstützt.
Dr. Eickenjäger ist Jurist und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik – ZERP der Universität Bremen.
Lesen sie hier seinen vollständigen Artikel.
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