Das Urteil findet deutliche Worte für das verantwortungslose Handeln der Kaweri Kaffee-Plantage: „Die deutschen Investoren hatten die Pflicht, sicherzustellen, dass unsere einheimische Bevölkerung nicht ausgebeutet wird. Sie hätten die Menschenrechte und die Werte der Bevölkerung respektieren müssen. Als ehrenhafte Geschäftsleute und Investoren hätten sie das Land nicht übernehmen sollen, bevor sie sich selbst davon überzeugen konnten, dass die Siedler angemessen entschädigt, umgesiedelt und informiert wurden. Stattdessen waren sie stille Zuschauer und beobachteten die grausame und gewaltsame sowie erniedrigende Vertreibung, die teilweise durch ihre eigenen Arbeiter stattfand...“
Zwar sieht der Richter die größte Schuld bei den Rechtsanwälten von Kaweri und verlangt auch die Entschädigungszahlung von ihnen. Gleichzeitig folgt er der Argumentation der Vertriebenen:
- Die Vertriebenen waren rechtmäßige PächterInnen und hätten nicht vertrieben werden dürfen.
- Die damaligen Manager der Kaweri Plantage waren bestens über die drohende Vertreibung informiert, da sie bei entsprechenden Treffen mit den BewohnerInnen vor der Vertreibung anwesend waren. Dem Ex-Manager Stough wirft der Richter in dieser Frage Meineid vor.
- Die Vertriebenen wurden weder mit Land noch mit Geld entschädigt. Der Landtitel des angeblich speziell für die Umsiedlung gekauften Grundstücks enthält dazu keinen Eintrag.
„Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die Bundesregierung“, erläutert Falk. Gemeinsam mit FIAN hatten die Vertriebenen 2009 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Beschwerde gegen die Neumann Gruppe wegen Verletzung der OECD-Richtlinien für Multinationale Unternehmen eingereicht. In seiner abschließenden Stellungnahme hatte das Ministerium aber dem Unternehmen Recht gegeben und FIAN sogar aufgefordert, jede Öffentlichkeitsarbeit zu dem Fall zu unterlassen.
Kritikwürdig am Urteil ist die Tatsache, dass die Entschädigungen von einer Anwaltskanzlei verlangt werden, die nicht selbst angeklagt war, sondern die Kaweri-Kaffeeplantage bei der Landpacht und im Prozess gegen die Vertriebenen gerichtlich vertreten hat. Ihr wird Betrug, Missachtung des Gerichts und Verstoß gegen professionelle juristische Regeln vorgeworfen. So hatte die Kanzlei zum Beispiel bei der Aushandlung des Pachtvertrags von Kaweri sowohl Kaweri als Pächter als auch die ugandische Investitionsbehörde als Verpächterin vertreten. Die ugandische Regierung wird in dem Urteil dagegen von jeglicher Verantwortung frei gesprochen, obwohl das Militär die Vertreibung durchgeführt hatte.
Die Neumann Gruppe hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Vertriebenen drängen auf eine schnelle Umsetzung des Urteils. FIAN wird sie weiterhin unterstützen.
Download Urteil des Hohen Gerichts von Kampala
Kontakt: Gertrud Falk: E-Mail: g.falk@fian.de Telefon: 0221-70 200 72