Das Recht auf Nahrung gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Dennoch sind Frauen häufiger von Hunger betroffen als Männer. Auch die Frauenrechtskonvention hat daran nichts geändert, denn in ihr fehlt die ausdrückliche Anerkennung des Rechts auf Nahrung. Diese Lücke gilt es zu schließen.
Anhand der Länderbeispiele Nepal und Togo wird im Factsheet verdeutlicht, wie die Frauenrechtskonvention von zivilgesellschaftlichen Organisationen dennoch genutzt werden kann, um das Recht auf Nahrung von Frauen durchzusetzen.
Hier können Sie das Factsheet bestellen oder herunterladen.
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Presse FIAN Deutschland
- Pressemitteilung zum 75. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember – „Rechte zukünftiger Generationen schützen!“ 7. Dezember 2023
- Neu: Maastrichter Prinzipien zu den Rechten künftiger Generationen 7. Dezember 2023
- 75 Jahre Menschenrechte: Beitrag des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung 6. Dezember 2023
- Alternativer Bericht des Rechts auf Nahrung in Guatemala veröffentlicht! 5. Dezember 2023
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