Das Recht auf Nahrung gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Dennoch sind Frauen häufiger von Hunger betroffen als Männer. Auch die Frauenrechtskonvention hat daran nichts geändert, denn in ihr fehlt die ausdrückliche Anerkennung des Rechts auf Nahrung. Diese Lücke gilt es zu schließen.
Anhand der Länderbeispiele Nepal und Togo wird im Factsheet verdeutlicht, wie die Frauenrechtskonvention von zivilgesellschaftlichen Organisationen dennoch genutzt werden kann, um das Recht auf Nahrung von Frauen durchzusetzen.
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Presse FIAN Deutschland
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