Im neunten Beitrag unserer Artikel-Serie zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte befasst sich Dr. Sebastian Eickenjäger mit der Einklagbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Bei der Verwirklichung sozialer Menschenrechte geht es demnach um nicht weniger als die Realisierung globaler sozialer Gerechtigkeit.
Der Autor kritisiert, dass Initiativen zur Implementierung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Deutschland bisher gescheitert sind. Auch hat die Bundesregierung das Fakultativprotokoll, welches eine Erweiterung des UN-Sozialpaktes um Individual- und Staatenbeschwerdeverfahren darstellt, nicht ratifiziert. Zudem werden die Bestrebungen für einen UN-Vertrag, der transnationale Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Rechenschaft zieht („UN-Treaty“), von der Bundesregierung bislang nicht unterstützt.
Dr. Eickenjäger ist Jurist und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechtspolitik – ZERP der Universität Bremen.
Lesen sie hier seinen vollständigen Artikel.
Suche auf dieser Webseite
Aktuelles
Presse FIAN Deutschland
- Globaler Klima Streik! 25. Juli 2022
- Europäische Sommeruniversität der sozialen Bewegungen 25. Juli 2022
- Seminar: Zukunftsressource Wasser – Menschenrecht, Handelsware, Konfliktursache 25. Juli 2022
- Pressemitteilung: Landprivatisierung stoppen! Finanzministerium blockiert vereinbarten Verkaufsstopp öffentlicher Agrarflächen 20. Juli 2022
Letzte Beiträge
- Delegation brasilianischer Menschenrechtlerinnen fordert Rechte für Indigene 29. Oktober 2016
- Berliner FIAN-Aktiva fahren zum G7-Gipfel nach München – Ein Reisebericht 15. Juni 2015
- Wieder eine Gewalttat an einer Guarani-Anführerin 11. November 2014
- Landkonflikt und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger der Guarani-Kaiowá (Brasilien) in Europa thematisiert 4. November 2014
Blog als RSS-Feed abonnieren